Ab dem 19. Juli 2026 müssen grosse Unternehmen in der EU — mit mehr als 250 Mitarbeitenden und über 50 Millionen Euro Jahresumsatz — aufhören, unverkaufte Kleidung, Accessoires und Schuhe zu verbrennen oder zu deponieren. Schätzungsweise 4–9% der unverkauften Textilien werden jährlich vernichtet und verursachen rund 5,6 Millionen Tonnen CO₂. Mittelgrosse Unternehmen müssen ab 2030 folgen.

Die EU verbietet Grossunternehmen, unverkaufte Kleidung und Schuhe zu vernichten
DEUTSCHE WELLE