Japans Osakaner Obergericht erkennt nichtbinäre Identitäten als rechtlich schutzwürdig an

THE PINK NEWS

In einem wegweisenden Urteil vom 8. Mai befand Japans Osaka-Obergericht, dass das koseki — Japans nationales Familienregistersystem — den Gleichheitsgrundsatz der Verfassung verletzt, da es nur „männlich» und „weiblich» anbietet. Das Gericht erklärte, die Geschlechtsidentität sei „direkt mit der persönlichen Existenz des Einzelnen verbunden» — ein Verfassungspräzedenzfall.